Der Verein „Bonner Herzsportgruppen für Prävention und Rehabilitation e.V.“ wurde 1988 gegründet und 1989 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn eingetragen.
Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege auf dem Gebiet der sporttherapeutischen Behandlung von Herz- und Gefäßkranken. Der Verein betreibt – wie alle Koronargruppen in der BRD – den so genannten ‚Koronarsport‘ nach überstandenem Herzinfarkt. Der Verein sieht seine Hauptaufgabe insbesondere in der präventiven sporttherapeutischen Behandlung von sogenannten ‚Risikopatienten‘, d.h. Patienten mit koronarer Herzkrankheit und/oder typischen Risikofaktoren (Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Zuckerkrankheit, Übergewicht u.a.), die noch keinen Herzinfarkt erlitten haben. Der Verein betreibt auch spezielle Sportarten zur Behandlung der arteriellen Verschlusskrankheit.
Hierzu arbeiten wir eng mit dem Herz- und Gefäßzentrum am Gemeinschaftskrankenhaus Bonn, Haus St. Petrus, zusammen.
Aufgrund dieser „Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO)“ und der in der Vereinssatzung festgeschrieben selbstlosen Tätigkeit ist der Verein „Bonner Herzsportgruppen für Prävention und Rehabilitation e.V.“ vom Finanzamt Bonn als gemeinnützig anerkannt und berechtigt für Spenden und Mitgliedsbeiträgen Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen.